Lockdown in Österreich ab 22.11.2021: Pädagogisches Einzeltraining möglich!

Lockdown in Österreich ab 22.11.2021: Pädagogisches Einzeltraining möglich!

Wir möchten Ihnen eine wichtige Information des S5 Krisenstabs COVID-19 des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz umgehend weiterleiten, die bei uns heute eingetroffen ist:

Das Ministerium hat dem Ersten Österreichischen Dachverband Legasthenie (EÖDL) als Berufsverband der diplomierten Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer und Lerndidaktiker erneut schriftlich mitgeteilt, dass diese während des Lockdowns für ganz Österreich ab 22.11.2021 (bis voraussichtlich 12.12.2021) weiterhin im Einzelunterricht mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen arbeiten dürfen.

Laut den aktuellen Bestimmungen in Österreich ist es daher möglich, ein pädagogisches Training als Einzelunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anzubieten. Es gilt jedoch weiterhin, die 3-G-Regel für Trainer bzw. 2-G-Regel für Kunden (Trainingskandidaten und Eltern) zu beachten. Darüber hinaus gilt nun auch eine Maskenpflicht für Trainer und Kunden.

Gerne geben wir die Stellungnahme des österreichischen Sozialministeriums hier weiter:

„Auch im Rahmen der 5.COVID-19-Notmaßnahmenverordnung dürfen Legasthenie-Trainings als Dienstleistungen stattfinden, der eigene private Wohnbereich darf zur Inanspruchnahme dieser auch verlassen werden. Für Kund:innen besteht weiterhin die 2-G-Regel. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im schulpflichtigen Alter gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen. Für Tranier:innen als Dienstleister:innen gilt die 3-G-Regel am ArbeitsplatzKund:innen und Trainer:innen haben weiters eine Maske zu tragen. Kann auf Grund der Eigenart der Dienstleistung vom Kunden das Tragen einer Maske nicht eingehalten werden, ist diese nur zulässig, wenn das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.“

S5 Krisenstab COVID-19, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz am 22.11.2021, 18:05

Hier noch die für Trainer wesentlichen Details zum Lockdown ab 22.11.2021 von der WKO zusammengefasst: 

„Geplanter Zeitraum: Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 22. November 2021, und sollen vorerst für 20 Tage gelten. Spätestens am 13. Dezember 2021 sollen die Maßnahmen für Geimpfte bzw. Genesene beendet werden. Ab diesem Zeitpunkt soll der Lockdown nur mehr für Ungeimpfte gelten.

Allgemeine Ausgangsbeschränkung für alle Personen (0-24 Uhr): Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist nur mehr zu bestimmten Zwecken zulässig(z.B. berufliche Zwecke und Ausbildung, sofern dies erforderlich ist (…)). 

Ausweitung FFP2-Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen gilt wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Empfehlung zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern (…).

Betretungsverbote für (…)

Betriebsstätten: (…) sonstige nicht körpernahe Dienstleistungen: weiterhin mit 2G-Nachweis erlaubt (nur gegenüber so vielen Personen, als zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich). (…)

Arbeitsorte: 3-G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin (…).

FFP2-Maskenpflicht, außer physischer Kontakt kann ausgeschlossen werden oder es gibt sonstige Schutzvorrichtungen (z.B. Trennwände). (…) Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr müssen keine FFP2-Maske bzw. keine MNS-Masketragen.

Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können statt der FFP2-Maske auch eine eng anliegende MNS-Maske tragen.“ 

Wirtschaftskammer (WKO), https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html, Stand: 22.11.2021, 19:00 Uhr

Pädagogisches Einzeltraining

Laut den aktuellen Bestimmungen in Österreich ist es also möglich, ein Training in Person anzubieten, wenn die 3-G-Regel für Trainer und die 2-G-Regel für Kunden eingehalten wird. Darüber hinaus haben Trainer und Kunden eine FFP2-Maske zu tragen und einen Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten (außer es besteht eine physische Trennung durch z.B. eine Plexiglaswand). Der Trainer ist jedoch dazu angehalten, diverse weitere Hygienemaßnahmen einzuhalten:

  • Arbeiten Sie in einem großen Raum, der das Einhalten eines Abstands ermöglicht. Vermeiden Sie es, dass Sie die Trainingskandidaten angreifen, wenn Sie z.B. Übungen für das Körperschema durchführen.
  • Desinfizieren Sie Arbeitsmaterialien und Oberflächen, die häufig berührt werden (z.B. Schreibtisch, Knöpfe, Stifte, Handgriffe bei Türen und Laden). Achten Sie darauf, dass der Arbeitsplatz zwischen den einzelnen Kandidaten gereinigt und desinfiziert wird.
  • Lassen Sie genug zeitlichen Abstand zwischen den Trainingseinheiten, um die Räumlichkeiten gut vorzubereiten und vor allem zu lüften. Sorgen Sie immer für ausreichend Frischluft.
  • Halten Sie den Kandidaten dazu an, öfters die Hände zu waschen und während des Trainings nicht mit den Händen in das Gesicht zu fahren (altersentsprechend).
  • Arbeiten Sie mit Terminvereinbarung, damit Kundenkontakte genau verfolgt und gesteuert werden können. Identität der Kunden/Trainingskandidaten und die Dauer ihres Aufenthalts müssen bekannt und nachvollziehbar sein.
  • Bitte achten Sie auf sich und Ihre Kandidaten!

Pädagogisches Ferntraining

Grundsätzlich haben Sie aber auch die Möglichkeit, auf Ferntraining umzustellen. In Ihrem Online-Kundencenter finden Sie im Menüpunkt „News“ einen Leitfaden, der sich mit den Möglichkeiten der digitalen Testung und Förderung über die Ferne beschäftigt. Der „Leitfaden für Testungen, Trainings- & Förderstunden über die Ferne“ enthält zahlreiche Tipps zu Aufgaben, Ideen, Online-Plattformen und Programme, die Sie in die betreffenden Stunden einbauen können. 

Diplomierte Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer und Lerndidaktiker sind in diesen Zeiten besonders gefordertEltern auch ihre Unterstützung beim Erarbeiten des aktuellen Schulstoffs anzubieten, da Kinder nun mitunter große Rückstände aufzuholen haben. Eltern und Erziehungspersonen können oftmals sehr überfordert sein, ihren Kindern nun zu Hause bei der Bewältigung der großen Mengen an Schulaufgaben zu helfen. Eine Unterstützung durch Experten könnte vielen Eltern und Kindern gerade jetzt von großem Nutzen sein!

Die Maßnahmen sind seit heute, den 22.11.2021, in Kraft und bleiben (vorerst) bis inkl. 12.12.2021 aufrecht. 

Bitte verfolgen Sie die Weisungen des Sozialministeriums und die Empfehlungen der WKO, da sich laufend etwas ändern kann: 

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html

Bei Fragen steht Ihnen das gesamte Team des EÖDLs sehr gerne zur Verfügung:

[email protected]
Telefon & WhatsApp: +43 660 5566000 
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 und 12:30-17, Fr 8-12:30

Bleiben Sie gesund! WIR SIND FÜR SIE DA!

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